Conditions of Use
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern iSd § 14 BGB und sind
Bestandteil aller zwischen der Magic Event- und Medientechnik GmbH (nachfolgend Magic genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde
genannt) geschlossenen Verträge, die die Vermietung von Gegenständen und/oder hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen von Magic
sowie den Verkauf von Waren zum Gegenstand haben. Im Verhältnis zu Verbrauchern iSd § 13 BGB gelten die gesetzlichen Regelungen in der jeweils
aktuellen Fassung.
2. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Individuelle Vereinbarungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in jedem Falle
vor. Etwaige anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Solche AGBen gelten nur, wenn Magic diese ausdrücklich in
Textform bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
Die Angebote von Magic sind freibleibend. Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Textform und ist für einen Zeitraum von zwei Wochen ab
Zugang der Auftragserteilung bindend. Magic ist in der Entscheidung über die Annahme frei.
§ 3 Mietverträge
1. Mietdauer
Die Mietzeit schließt den vereinbarten Tag der Bereitstellung der Mietgegenstände im Lager von Magic (Mietbeginn) und den vereinbarten Tag der
Rückgabe der Mietgegenstände im Lager von Magic (Mietende) ein. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde, Magic oder ein Dritter den Transport
durchführt.
2.Vergütung
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt der in der jeweils bei Vertragsabschluß gültigen Preisliste von Magic enthaltene Mietpreis als vereinbart.
3. Transport
a. Soweit nicht anderes vereinbart, schuldet Magic den Transport der Mietgegenstände nicht. Übernimmt Magic den Transport der Mietgegenstände durch
ausdrückliche Vereinbarung zwischen Magic und dem Kunden, kann Magic den Transport nach eigener Wahl selbst oder durch Dritte durchführen.
b. Lässt Magic den Transport von einem Dritten durchführen, hat der Kunde vorrangig den Dritten wegen etwaiger Schadensersatzansprüche in Anspruch
zu nehmen. Der Kunde kann zu diesem Zweck die Abtretung der Magic gegen den Dritten zustehenden Ansprüche in demjenigen Umfang verlangen, in
dem Magic dem Kunden gegenüber nach diesen AGBen zur Haftung verpflichtet ist.
4. Stornierung durch den Kunden
a. Eine Stornierung (Kündigung des Vertrages) durch den Kunden ist nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen möglich. Die Stornierung bedarf zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
b. Im Falle der Stornierung ist der Kunde verpflichtet, die Vergütung nach folgender Staffel als Schadenersatz an Magic zu zahlen:
Stornierung 30 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 30% von der Gesamtsumme
Stornierung 14 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 50% von der Gesamtsumme
Stornierung 7 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 80% von der Gesamtsumme,
bei weniger als 7 Tagen 100% von der Gesamtsumme.
c. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei Magic maßgeblich. Die Schadensersatzverpflichtung entfällt insoweit,
als der Kunde nachweist, dass Magic kein Schaden oder ein Schaden in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
5. Kündigung von Mietverträgen
a. Ein Mietvertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt auch für vereinbarte Zusatzleistungen. Ein wichtiger Grund
ist ein von der Rechtsprechung für solche Fälle anerkannter Umstand.
b. Zugunsten von Magic liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn
(aa) sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kundens wesentlich verschlechtert haben, z. B. wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren
beantragt wird;
(bb) der Kunde die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht;
6. Fälligkeit der Vergütung
a. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung ohne Abzug zum Zeitpunkt des vereinbarten Mietbeginns fällig. Vergütungen für sonstige
Leistungen sind ebenfalls bei Vertragsbeginn fällig. Magic ist zur Übergabe der Mietgegenstände an den Kunden nur im Falle der vorherigen vollständigen
Zahlung der Vergütung verpflichtet. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist der Eingang des Geldes bei Magic maßgeblich.
b. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten sowie zur Aufrechnung ist der Kunde nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderung berechtigt.
7. Gebrauchsüberlassung und Mängel
a. Bei den von Magic vermieteten Gegenständen handelt es sich um technisch aufwändige Geräte, die eine besonders sorgfältige Behandlung sowie die
Bedienung durch technisch geschultes Personal erfordern.
b. Magic wird die Mietgegenstände in ihrem Lager werktags (Montag bis Freitag) zwischen 10.00 - 18.00 Uhr in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch
geeigneten Zustand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit bereitstellen. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf
Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und einen etwaigen Mangel oder eine etwaige Unvollständigkeit Magic unverzüglich anzuzeigen.
Unterlässt der Kunde die Untersuchung oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn,
dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung
gemacht werden. Andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei. Die Anzeige
soll schriftlich erfolgen.
c. Sind die Mietgegenstände im Zeitpunkt der Überlassung mangelhaft oder zeigt sich ein solcher Mangel später, so kann der Kunde nach rechtzeitiger
Anzeige Nachbesserung verlangen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Mangel selbst verursacht hat und /oder gemäß dieser AGBen zur Instandhaltung -
einschließlich Reparatur - verpflichtet ist. Magic kann das Nachbesserungsverlangen nach eigener Wahl durch Bereitstellung eines gleichwertigen
Mietgegenstandes oder durch Reparatur erfüllen. Der Kunde kann die Durchführung der Nachbesserung nur während der Mietdauer verlangen.
d. Ein Minderungs- oder Kündigungsrecht nach Maßgabe des §§ 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB steht dem Kunden nur zu, wenn der
Nachbesserungsversuch von Magic erfolglos geblieben ist oder Magic die Nachbesserung mangels Kostenübernahme gemäß lit. c abgelehnt hat.
Unterlässt der Kunde die Anzeige oder zeigt er den Mangel verspätet an, kann der Kunde aufgrund des Mangels nicht mindern, nach § 543 Abs. 2 Nr. 1,
Abs. 3 BGB kündigen oder Schadenersatz verlangen. Der Anspruch auf Schadensersatz ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel
Magic zwar unverzüglich angezeigt hat, eine Nachbesserung innerhalb des unter lit. C genannten Zeitraums jedoch nicht möglich war. Im Falle einer
unterlassenen oder verspäteten Anzeige ist der Kunde Magic zum Ersatz des dadurch verursachten Schadens verpflichtet.
e. Sind mehrere Gegenstände vermietet, ist der Kunde zur Kündigung des gesamten Vertrages aufgrund Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes
nur berechtigt, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und die Mangelhaftigkeit die vertraglich vorausgesetzte
Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigt.
f. Mietet der Kunde technisch aufwändig oder schwierig zu bedienende Geräte ohne die Inanspruchnahme des von Magic empfohlenen und angebotenen
Fachpersonals an, steht dem Kunde ein Nachbesserungsanspruch nur im Falle des Nachweises zu, dass für den Mangel keine Bedienungsfehler des
Kunden ursächlich oder mitursächlich waren.
g. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderliche Genehmigungen
rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch Magic erfolgt, hat der Mieter Magic zuvor auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen
nachzuweisen. Magic haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom Kunden vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände.
8. Verpflichtung zum Haftungsausschluß zugunsten von Magic
Der Kunde hat eine inhaltlich der Regelung des § 3 entsprechende Haftungsbeschränkung mit seinen Vertragspartnern (Künstler, Sportler, Zuschauer etc.)
auch für deliktische Ansprüche oder solche aus Rechteverletzung Dritter zugunsten von Magic zu vereinbaren. Soweit Magic infolge der Nichtumsetzung
der vorgenannten Verpflichtung auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, hat der Kunde Magic von diesen Schadensersatzansprüchen freistellen.
10. Pflichten des Kunden während der Mietzeit
a. Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Sofern der Kunde kein Servicepersonal von Magic gebucht hat, muss der Kunde alle
während der Mietzeit notwendigen Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten fachgerecht auf seine Kosten durchführen lassen. Insbesondere hat der Kunde
die während des Mietgebrauchs entstehenden Mängel an Leuchtmitteln und Lautsprechermembranen zu beheben. Darüber hinaus hat der Kunde alle von
ihm schuldhaft verursachten Mängel zu beseitigen bzw. für deren Beseitigung aufzukommen.
b. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und
abgebaut werden. Werden Gegenstände ohne Personal von Magic angemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung aller geltenden
Sicherheitsvorschriften, insbesondere der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften und der Richtlinien des Verbandes Deutscher
Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.
c. Der Kunde hat während der Nutzung der Mietgegenstände für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden infolge von
Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder - schwankungen hat der Kunde einzustehen.
11. Versicherung
a. Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht)
ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
b. Vereinbaren Magic und der Kunde, dass Magic die Versicherung übernimmt, hat der Kunde Magic die Kosten der Versicherung zu erstatten. Übernimmt
Magic die Versicherung nicht, hat der Kunde Magic den Abschluss einer Versicherung auf Verlangen nachzuweisen.
12. Rechte Dritter
Der Kunde hat die Mietgegenstände von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pfändungen und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter frei zu halten. Er ist
verpflichtet, Magic unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich von solchen Maßnahmen Dritter zu benachrichtigen. Der Kunde hat die
Kosten der Abwehr derartiger Eingriffe zu tragen, es sei denn, dass die Eingriffe der Sphäre Magics zuzuordnen sind.
13. Rückgabe der Mietgegenstände
a. Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreiem Zustand im Lager von Magic spätestens am letzten Tag der
vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände, insbesondere auf Leuchtmittel, Kleinteile und
anderes Zubehör.
b. Die Rückgabe ist erst mit dem Abladen aller Mietgegenstände im Lager von Magic abgeschlossen. Magic behält sich die eingehende Prüfung der
Mietgegenstände vor. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.
c. Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, so hat der Kunde Magic hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die Fortsetzung des Gebrauchs führt
nicht zu einer Verlängerung des Mietverhältnisses. Für jeden über die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden Tag hat der Kunde eine
Nutzungsentschädigung in Höhe der pro Tag vereinbarten Vergütung ZUZÜGLICH EINES AUFSCHLAGES VON 50 % DES TAGESMIETZINSES zu
entrichten. Diese Vergütung ist dadurch zu ermitteln, dass der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit
geteilt wird. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.
d. Im Falle der schuldhaften Beschädigung oder des Verlusts von Vermietgegenständen hat der Kunde Magic die Reparaturkosten, bei Totalschaden oder
Verlust den Wiederbeschaffungswert, ggf. abzüglich des Restwertes zu erstatten. Daneben hat der Kunde die etwaig anfallenden Folgeschäden,
insbesondere Wertminderung, Sachverständigengebühren, Vermietausfall sowie eine Verwaltungskostenpauschale zu ersetzen.
e. Im Falle des Verlusts oder der schuldhaften Beschädigung von Leuchtmitteln, Kleinteilen oder anderem Zubehör hat der Kunde Magic den Neuwert zu
erstatten, es sei denn der Kunde weist nach, dass Magic kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§4 Kaufverträge
1. Verzug
a. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden ist Magic berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Dem Kunden verbleibt
das Recht zum Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Magic kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters
bedienen.
b. Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Ware verweigert oder erklärt, die Ware nicht mehr annehmen zu wollen,
kann Magic die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Magic ist berechtigt, als Schadensersatz
wahlweise entweder pauschal 50% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens vom Kunden zu verlangen. Dem
Kunden verbleibt das Recht zum Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2.Gefahrenübergang
a. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den jeweiligen Kunden über.
b. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
3. Gewährleistung
a. Magic leistet für Mängel bei Neuwaren zunächst nach Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei gebrauchten Waren wird jegliche
Gewährleistung sowie Haftung ausgeschlossen.
b. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln iSd § 323 Abs. 5 Satz
2 BGB steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche z.B. bei Mangelfolgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen.
c. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung
des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
d.Im Falle der Fehlerhaftigkeit der Ware, hat der Kunde dieses, soweit dies im ordnungsgemäßen geschäftsgang tunlich ist, uns gegenüber unverzüglich
anzuzeigen. Wird diese Anzeige unterlassen, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn , es handelt sich um einen Mangel, der nicht erkennbar war. Im
Übrigen geltne die §§ 377 ff. HGB. Mit dem Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten beginnen keine neuen Gewährleistungsfristen zu
laufen. Für einen etwaigen Datenverlust haftet Magic nicht. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Im übrigen wird auf die Hersteller der Ware
verwiesen.Dies gilt nicht, soweit diese auf einem uns zurechenbaren vorsätzlichen und/ oder arglistigem Handeln beruhen.
4.Eigentumsvorbehalt
a. Magic behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn
der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen übersteigt, ist Magic zur Freigabe der
Vorbehaltsware auf Verlangen des Kunden verpflichtet. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig.
b. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde hat Magic von allen Zugriffen Dritter
auf die Ware unverzüglich schriftlich zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder
der Vernichtung der Ware. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde Magic unverzüglich anzuzeigen. Der
Kunde hat Magic alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche
Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware entstehen.
c. Magic ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen. Daneben ist Magic berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach § 4 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen,
wenn Magic ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
d. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt Magic bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen, ohne , dass es zuvor einer besonderen Erklärung bedarf.
Magic nimmt die Abtretung an. Dies erstreckt sich auch auf Saldoforderungen, die sich im Rahmen bestehender Kontokorrentverhältnisse oder deren
Beendigung des Kunden mit seinem Kunden ergeben. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Magic behältsich vor,
die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
5. Zahlung
a. Die Rechnungen sind per Vorauskasse, per Bar-Nachnahme oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht anderes schriftlich vereinbart wurde.
b. Magic ist berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
c. Magic ist berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Kunde ist hiervon
zu unterrichten.
d. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Magic über den Betrag uneingeschränkt verfügen kann. Schecks werden nur erfüllungshalber
angenommen und gelten erst nach ihrer Gutschrift auf dem Konto von Magic als Zahlung.
e. Der Kunde hat während des Verzugs Forderungen gegen ihn in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Kunden behält
Magic sich vor, einen höheren Verzugsendschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
f. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder diese unbestritten sind. Der Kunde kann ein
Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus dem selben Vertragsverhältnis beruht.
g. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Käufers nur dann in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den
aufgetretenen
Mängeln stehen, wenn die Ansprüche des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Schadenersatz; Haftungsbeschränkung
a. Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
durch Magic, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß § 536 Abs.
1 BGB ist ausgeschlossen. Für typische, vorhersehbare unmittelbare durchscnittsschäden haftet Magic darüber hinaus auch, wenn sie durch grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Magic,
ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte verursacht worden sind. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen
Vertreter und leitenden Angestellten von Magic.
b. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesen Haftungsbeschränkungen unberührt.
c. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Im Übrigen ist die
Schadenersatzhaftung ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Insoweit haftet Magic insbesondere nicht
für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögens- und Folgeschäden des
Kunden. Aufwendungsersatzansprüche des Kunden sind beschränkt auf den Betrag des Interesses, welches dieser an der Erfüllung des Vertrages hat.
§6 Urheberrechte
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden allein zu seiner Nutzung oder zum Wiederverkauf überlassen, d.h. er darf diese
weder für Dritte kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
§ 7 Datenschutz
a. Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden elektronisch
verarbeitet und gespeichert, und im Rahmen der Bestellabwicklung an verbundene oder beauftragte Unternehmen weitergegeben.
Darüber hinaus erfolgt die Weitergabe von Daten zum Zwecke der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung an verbundene Unternehmen sowie auch
gegebenenfalls an die Schufa und weitere Wirtschaftsinformationsdienste .
b. Bei der Datenverarbeitung werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachtet. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der
Datenübertragung im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte
während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen.
c. Nach § 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz kann der Kunde der oben genannten Nutzung und/oder der Verarbeitung seiner Daten jederzeit durch
Mitteilung an Magic Event- & Medientechnik GmbH, Franz-Hagn-Str. 1-5, 82140 Olching, info@magic-medientechnik.dewidersprechen bzw. seine
Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt des Widerrufs werden die hiervon betroffenen Daten nicht mehr genutzt und nicht mehr verarbeitet.
§ 8 Export
Die Wiederausführung aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den jeweils gültigen Ausfuhrbestimmungen. Der Export unserer Waren in Nicht-EGLänder
bedarf unserer schriftlichen Einwilligung - unabhängig davon - dass der Kunde für das Einholen jeglicher behördlichen Ein- und
Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.
§ 9 Schriftform
Sofern Schriftform vereinbart oder in diesen AGB vorgesehen ist, wird diese auch durch Übermittlung durch Fernkopie (Telefax) gewahrt.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.
2. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vereinbarungen dieses Vertrages hat auf die Wirksamkeit des gesamten Vertrages in seinen übrigenTeilen keinen
Einfluss.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass Lücken durch das dispositive Recht unter Berücksichtigung des von den Parteien erklärten Willen zu schließen
sind.
3. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Magic und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkehr (CISG). Die deutsche Sprache ist
Verhandlungs- und Vertragssprache.
4. Erfüllungsort ist der Sitz von Magic.
5. Gerichtsstand, auch für Scheck- und Urkundenprozesse, ist im Rahmen des § 38 ZPO der Geschäftssitz von Magic. Dieser Gerichtsstand gilt auch,
wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist .


